Wir sind bemüht eine Kostensicherung bei Ihrer Versicherung einzuholen und vor jeder Operation, einen konkreten Kostenvoranschlag zu erstellen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Kostensicherung.

Wahlärzte haben keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Die ÖGK erstattet jedoch grundsätzlich 80 Prozent der Kosten, die bei Inanspruchnahme eines Vertragspartners angefallen wären. Dies bedeutet, dass Sie einen Großteil der Kosten eines Wahlarztes zurückerstattet bekommen können, wenn Sie die entsprechenden Anträge bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Nachdem Sie Ihren Antrag auf Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht haben, können Sie die Honorarnoten bei Ihrer privaten Unfall- oder Krankenversicherung einreichen, um die Kosten zu decken. Die Sportclinic Zillertal bietet Direktverrechnungen mit allen privaten Krankenversicherungen an, um Ihnen den Prozess zu erleichtern und sicherzustellen, dass Sie die benötigte finanzielle Unterstützung erhalten.



Das ist unser Versprechen.

» Wir garantieren jedem Patienten das Grundrecht auf Erstversorgung ohne finanzielles Risiko! «

Sollte Ihre Versicherung die entstandenen Kosten für die Erstversorgung im Nachhinein nicht übernehmen,
so werden wir uns gemeinsam um eine kostenneutrale Lösung bemühen.

Auszug unserer Kooperationspartner: